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Keine Pauschale Übernahme der Fahreignungsprüfung einer ausländischen Fahrerlaubnisbehörde!

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim stellt vor dem Hintergrund der differenzierten Regelungen in den §§ 28 bis 31 FeV klar, dass es nicht in Betracht kommt, bei der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis das Ergebnis einer ausländischen Fahrerlaubnisbehörde außerhalb der EU- und EWR-Staaten pauschal zu übernehmen.

VGH Mannheim, Beschluss vom 11.11.2024 – 13 S 1335/23

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