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Kann man eine MPU wegen Cannabiskonsum auch ohne Abstinenznachweis bestehen?

Eine MPU wegen Cannabiskonsum kann man bestehen, wenn eine Einordnung in die Hypothese D 4 erfolgt. Das ist dann der Fall, wenn ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorliegt und eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss auch bei ggf. fortbestehendem Konsum zuverlässig vermieden werden kann. Das ist nur in absoluten Ausnahmefällen zu diagnostizieren. Bei einer Einordnung in die Hypothese D 3 gilt folgendes:

Kriterien für eine angemessene Problembewältigung

Kriterium Hypothese D 3.3 K

Der Klient hat sich (auf Grundlage einer Einsicht in die Risiken eines fortgesetzten Drogenkonsums) entschieden, zukünftig auf jeden Drogenkonsum – auch unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeuges – zu verzichten und ist ausreichend motiviert, den Drogenverzicht dauerhaft beizubehalten. Der Drogenverzicht ist von ausreichender Dauer (in der Regel 6 Monate) und hinreichend durch polytoxikologische Urin- oder Haaranalysen bestätigt. Es finden sich keine Hinweise auf besondere Risikofaktoren, die einer künftigen Drogenabstinenz entgegenstehen.

Bei einer Einordnung in die Hypothese D 2 ist in der Regel eine 1-jährige Abstinenzzeit erforderlich.

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