Eine Begutachtung nach § 6 WaffG wird im Volksmund auch "waffenrechtliche MPU" genannt. Sie wird…
Gibt es in der MPU willkürliche Fragen?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Mediziner und der verkehrspsychologische Gutachter in der MPU irgendwelche willkürlichen Fragen stellen und dann subjektiv über die Fahreignung entscheiden. Dem ist definitiv nicht so. Jeder Gutachter hat sich an die sogenannten „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ und die „Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ zu halten.

