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Cut-off-Werte in der 4. Auflage der Beurteilungskriterien

Eine wesentliche Änderung durch die 4. Auflage der Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung im November 2022 bei den Anforderungen an die chemisch-toxikologischen Untersuchungen in Kapitel C.3 (CTU) stellt die Einführung von Cut-off-Werten bei chemisch-toxikologischen Analysen dar. Das wird nach unserer Erfahrung immer noch übersehen, obwohl die Beurteilungskriterien nun schon seit 8 Monaten verbindlich anzuwenden sind.

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