Einordnung in die Hypothese D 2 bei dem Konsum der nachfolgenden Substanzen
Benzodiazepine (bei nicht verschreibungsgemäßem Gebrauch) Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) Metamphetamin Kokain Opiate Neue psychoaktive Stoffe (NpS) Andere psychoaktive Substanzen, deren Wirkung vom Konsumenten nicht hinreichend eingeschätzt werden Für die Abstinenzzeit bedeutet dieses nach den Beurteilungskriterien entweder 12 oder 15 Monate.

