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15 Monate Abstinenz erforderlich bei Konsum illegaler Drogen?

Sofern der Konsum als Drogengefährdung (Hypothese D 3) eingestuft werden kann, werden mindestens sechs Monate Abstinenznachweise benötigt. Bei einer sog. fortgeschrittenen Drogenproblematik (Hypothese D 2) können 12 Monate ausreichend sei. Das ist dann der Fall, wenn der Klient zuvor eine spezifische suchttherapeutische Maßnahme absolviert hat und er das durch eine entsprechende Bescheinigung belegen kann oder der Klient bei einer Drogenberatungsstelle, bei einem in der Drogentherapie erfahrenen Verkehrspsychologen oder innerhalb einer Psychotherapie die persönlichen Ursachen für seinen Drogenmissbrauch aufgearbeitet hat. Hat er das nicht gemacht und sich “nur” auf die MPU vorbereitet, so heißt es nun in den neuen Beurteilungskriterien 4. Auflage, dass 15 Monate Abstinenz vorgelegt werden müssen. Die neuen Beurteilungskriterien gelten seit dem 01.07.2023.

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