Eine MPU wegen Cannabiskonsum kann man bestehen, wenn eine Einordnung in die Hypothese D 4…
Bundestag genehmigt Cannabis auf Rezept
Schwerkranke Menschen können künftig auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten – sofern ihnen nicht anders geholfen werden kann. Das beschloss der Bundestag einstimmig. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt in Deutschland aber verboten. Mit der Neuregelung, die im März in Kraft tritt, wird es schwer erkrankten Patienten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. In Ausnahmefällen sollen Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon erhalten.