Beschluss des Bundestages am 06.06.2024 zum THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml
Am 06.06.2024 hat der Bundestag den Koalitionsentwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“, mit dem ein Cannabis-Grenzwert von 3.5 ng/ml im Straßenverkehrsrecht erstmalig festgeschrieben wird, beschlossen. Der beschlossene Gesetzentwurf regelt darüber hinaus ein Alkohol- und Cannabisverbot…