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MPU-Anordnung wegen einer “Schlägerei”?

Die Führerscheinstelle kann die Vorlage eines Gutachtens zur Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) anordnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Führerscheininhaber ein hohes Aggressionspotential vorhanden ist. Das kann ohne weiteres mit einer aktenkundigen und strafrechtlich geahndeten Schlägerei der Fall sein.

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