Zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei der Führung eines E-Scooters. Nach diesem Beschluss lohnt es sich auf…
MPU-Anordnung wegen einer „Schlägerei“?
Die Führerscheinstelle kann die Vorlage eines Gutachtens zur Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) anordnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei einem Führerscheininhaber ein hohes Aggressionspotential vorhanden ist. Das kann ohne weiteres mit einer aktenkundigen und strafrechtlich geahndeten Schlägerei der Fall sein.

