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Abstinenzpflicht bei Konsum illegaler Drogen für das Bestehen einer MPU erforderlich?

Im absoluten Regelfall ja. Dies ergibt sich aus den Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, 4. Auflage November 2022. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen ist nach Hypothese D 4 ein Abstinenznachweis nicht erforderlich.

Hypothese D 4

Es liegt ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vor. Eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss kann auch bei ggf. fortbestehendem Konsum zuverlässig vermeiden werden.

In der Praxis kommt diese Hypothese D 4 so gut wie nie vor, da die im Einzelfall zu prüfenden Voraussetzungen für eine positive Prognose in der Regel nicht gegeben sind.

 

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