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Worauf ist bei einer Abstinenz / einem Abstinenzprogramm unbedingt zu achten?

Soweit eine Abstinenz erforderlich ist, müssen Sie der Abstinenzpflicht nachkommen. In den „Beurteilungskriterien/Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ (3. Auflage) ist festgelegt, dass eine geltend gemachte Alkoholabstinenz durch geeignete Nachweise untermauert werden muss. Diese Abstinenzbefunde müssen die hohen Anforderungen an chemisch-toxikologische Untersuchungen (CTU) erfüllen. Gerne beantwortet Ihnen das IVPM und SBZM alle Fragen hierzu.

 

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