Beschluss Bundesgerichtshof vom 24. April 2024 - 4 StR 90/24 - Neben dem Blutwirkstoffbefund bedarf…
Wir wünschen unseren Klienten und allen Besuchern unserer homepage einen guten Übergang in das Jahr 2020.
Vielen Dank auch rückblickend an alle Klienten für das entgegengebrachte Vertrauen und die vielen Weiterempfehlungen. Alles Gute und viel Gesundheit für das kommende neue Jahr 2020.
Das Team des SBZM