Nach CTU 1 Ziff. 11 gilt das Folgende: Die Urinabgabe im Rahmen eines Abstinenzkontrollprogramms erfolgt…
Wiederholte Fahrt auch „nur“ mit 0,7 Promille führt zu Bedenken an der Fahreignung.
Das ergibt sich aus den Begutachtungsleitlinien. Oft gibt es hier ein böses Erwachen, wenn die Betroffenen plötzlich ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde erhalten und Fahreignungsbedenken angemeldet werden.