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Vorsicht vor Irrtümern nach Alkoholgenuss. Auch Werte unter 0,5 Promille

Vorsicht vor Irrtümern nach Alkoholgenuss. Auch Werte unter 0,5 Promille können schlimme Folgen haben. Wer sich mit einem Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille ans Steuer setzt, macht sich grundsätzlich nicht strafbar. Wenn sich allerdings Anzeichen von Fahruntüchtigkeit bemerkbar machen, man beispielsweise Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht, kann es zu einer Bestrafung und einem Führerscheinentzug kommen.

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