Wenn eine Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet, sind formelle Anforderungen zu beachten, die sich u.a.…
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07. März 2017 -10 S 328/ 17
Der Senat geht jedenfalls im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes weiter davon aus, dass bei einem Betroffenen, der gelegentlich Cannabis konsumiert, die Kraftfahreignung nach Nummer 9.2.2 der Anlage 4 der FeV bereits dann fehlt, wenn eine Fahrt mit einer THC-Konzentration ab 1,0 ng/ml im Blutserum belegt ist.