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Fristen für weitere Auflagen bei der Neuerteilung sind von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle unterschiedlich.

Klienten werden oft nicht darüber informiert, dass die Fahrerlaubnisbehörde nach bestimmten Zeitabläufen z.B. auch eine neue theoretische Prüfung und Fahrstunden in einer Fahrschule fordern kann. Hat zum Beispiel der Erwerber den Führerschein mit 18 gemacht, wurde dann mit 21 unter Drogen erwischt, ihm wurde der Führerschein entzogen und mit 30 beantragt er eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, so kann die Fahrerlaubnisbehörde durchaus weitere Auflagen neben der MPU fordern, bis hin zu einer neuen Führerscheinprüfung. Die Fristen werden allerdings von Bundesland zu Bundesland und Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle unterschiedlich behandelt. Hierüber klären Sie die für das SBZM arbeitenden Juristen gerne auf.

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