Skip to content

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2019! Gelegentlicher Cannabis Konsum

Ein erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die ausführliche Begründung des Urteils wird mit Spannung erwartet.

An den Anfang scrollen