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Der Grenzwert bei Cannabis beträgt nach wie vor 1,0 ng/ml.

Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster schon 2017 erneut bestätigt und damit seine bisherige Rechtsprechung konsequent fortgeführt. Bei diesem Grenzwert ist damit von einem fehlenden, aber erforderlichen Trennen zwischen dem Konsum des Betäubungsmittels und dem Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen. Es gibt zwar Diskussionen, ob der Grenzwert auf 3,0 bis 3,5 ng/ml angehoben werden soll. Noch gilt aber der Grenzwert von 1,0 ng/ml.

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