Im Internet findet man zu diesen Themen sehr viele Artikel. Erstaunlicherweise meinen viele Menschen, sie…
Oberverwaltungsgericht Bremen zu gelegentlichem Cannabiskonsum
Mit Beschluss vom 29. Juli 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden:
“Trifft ein gelegentlich konsumierender Fahrer aktiv Vorkehrungen, um im Falle einer Verkehrskontrolle den Cannabiskonsum zu verschleiern (hier: Mitführen von Clean Urin), rechtfertigt ausnahmsweise bereits der erste Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Fahren und Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis.