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Oberverwaltungsgericht Bremen zu gelegentlichem Cannabiskonsum

Mit Beschluss vom 29. Juli 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden:

“Trifft ein gelegentlich konsumierender Fahrer aktiv Vorkehrungen, um im Falle einer Verkehrskontrolle den Cannabiskonsum zu verschleiern (hier: Mitführen von Clean Urin), rechtfertigt ausnahmsweise bereits der erste Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Fahren und Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis.

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