Nach einer gründlichen MPU-Vorbereitung und einer 15-monatigen Abstinenz nach den neuen Beurteilungskriterien hat nun ein…
Oberverwaltungsgericht Bremen zu gelegentlichem Cannabiskonsum
Mit Beschluss vom 29. Juli 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden:
„Trifft ein gelegentlich konsumierender Fahrer aktiv Vorkehrungen, um im Falle einer Verkehrskontrolle den Cannabiskonsum zu verschleiern (hier: Mitführen von Clean Urin), rechtfertigt ausnahmsweise bereits der erste Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Fahren und Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis.