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Nachweis der Abstinenz von Alkohol

Für den Nachweis der Abstinenz von Alkohol werden Urin oder Haar auf Ethylglucuronid (EtG) untersucht. EtG ist ein Alkohol-Abbauprodukt und demnach nur dann nachweisbar, wenn der Betreffende Alkohol in seinen Körper aufgenommen hat. Sie können zwischen einem Urinscreening oder einer Haaranalyse wählen, um Ihre Abstinenz zu belegen.

 

  • Urinscreening

Beim Urinscreening gibt es zwei mögliche Nachweiszeiträume für einen Drogen- oder Alkohol-Abstinenznachweis:

  • 6 Monate = 4 Urinkontrollen
  • 12 Monate = 6 Urinkontrollen

 

  • Haaranalyse

Für eine Haaranalyse werden ausreichend lange und unbehandelte Haare benötigt, die nicht gefärbt, getönt oder gebleicht sein dürfen. Im Rahmen der Haaranalyse auf EtG (Alkohol) dürfen max.  3 cm lange, kopfnahe Haarsegmente untersucht werden. Eine Haarlänge von einem 1 cm entspricht etwa einem Monat. Für den Nachweis einer einjährigen Alkoholabstinenz sind 4 Haaranalysen (4 x 3 cm) notwendig. Es darf keine zeitliche Lücke entstehen. Pünktlich nach 3 Monaten muss die 2., 3. und 4. Haaranalyse durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Haaranalyse mit „behandelten“ Haaren (färben/tönen/bleichen) nicht zulässig ist.

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