Für den Nachweis der Abstinenz von Alkohol werden Urin oder Haar auf Ethylglucuronid (EtG) untersucht.…
Gerücht über das Entfallen einer Abstinenzpflicht ab 2021
In den letzten Tagen erhielt das SBZM Anrufe von zahlreichen Menschen, die gehört haben wollen, dass ab 2021 eine grundsätzlich erforderliche Abstinenzpflicht – soweit diese indiziert ist – wegfallen soll. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass dieses ein Gerücht ist, was jeder fachlichen Nachvollziehbarkeit entbehrt. Wenn eine Person alkoholabhängig ist (Hypothese A 1) oder die Person nicht mehr kontrolliert mit Alkohol umgehen kann (Hypothese A 2) ist selbstverständlich eine Abstinenz für das Bestehen der MPU erforderlich.