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Gerücht über das Entfallen einer Abstinenzpflicht ab 2021

In den letzten Tagen erhielt das SBZM Anrufe von zahlreichen Menschen, die gehört haben wollen, dass ab 2021 eine grundsätzlich erforderliche Abstinenzpflicht – soweit diese indiziert ist – wegfallen soll. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass dieses ein Gerücht ist, was jeder fachlichen Nachvollziehbarkeit entbehrt. Wenn eine Person alkoholabhängig ist (Hypothese A 1) oder die Person nicht mehr kontrolliert mit Alkohol umgehen kann (Hypothese A 2) ist selbstverständlich eine Abstinenz für das Bestehen der MPU erforderlich.

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