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Grundlage für die Befunderhebung in einer MPU

Grundlage für die Befunderhebung in der MPU ist das frei gesprochene Wort des Klienten. Auf Grund dessen beurteilt der Gutachter die Fahreignung. Eine Beurteilung der Fahreignung auf Basis des Inhaltes einer Bescheinigung über eine MPU-Vorbereitung darf nicht Grundlage eines Begutachtungsergebnisses sein. Ferner sind natürlich Befunde, wie z. B. Abstinenznachweise zu berücksichtigen.

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