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Gibt es Vorschriften für die Durchführung von Drogen- oder Alkoholabstinenz?

Ja es gibt solche Vorschriften. Es handelt sich dabei um die Kriterien / Vorschriften für die chemisch-toxikologische Untersuchung (CTU). Z.B. darf nicht jeder Arzt solche Untersuchungen durchführen.

Kriterium CTU 2

Die Durchführung der Drogen- oder Alkoholabstinenzkontrolle bzw. die Probennahme erfolgt durch eine neutrale, qualitätsgesicherte Stelle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Das Untersuchungsmaterial wird dabei auf eine solche Weise gewonnen und an das Analyselabor übermittelt, dass die toxikologische Untersuchung zur Abstinenzüberprüfung oder zum Nachweis einer akuten Alkohol-/Drogenfreiheit am Untersuchungstag den aktuellen Status des Untersuchten zuverlässig wiedergeben kann.

  1. Die Durchführung des Programms bzw. die Probennahme erfolgt verantwortlich durch einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Rechtsmedizin“, einen Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einen Arzt/Toxikologen in einem für forensische Zwecke akkreditierten Labor oder einen Arzt des Gesundheitsamtes oder anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung, der die hierfür erforderliche Qualifikation besitzt.
  2. Das Programm wird zwar von keinem der o.g. Ärzte, jedoch von einem anderen in § 11 (2) FeV genannten Arzt verantwortlich durchgeführt, der seine spezifische Qualifikation für forensische Abstinenzkontrollen durch einschlägige Weiterbildung, ein dokumentiertes und regelmäßig überprüftes System zur Qualitätssicherung sowie entsprechende Fortbildungen bzgl. Probennahme und Drogenanalytik für forensische Zwecke darlegen kann.
  3. Für die Stelle, die eine Urin- oder Haarprobe abnimmt, besteht kein Interessenkonflikt bei Nachweis von Alkohol- bzw. Suchtstoffkonsum.
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