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Für die Begutachtung in der MPU gibt es einzuhaltende Vorschriften, über die sich die Gutachter nicht hinwegsetzen dürfen.

Das gesamte Verfahren der Begutachtung einer Person hinsichtlich der Fahreignung stellt einen sogenannten „diagnostischen Prozess“ dar. Das Wort „Diagnose“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet, Unterscheidung, Entscheidung, Erkenntnis. Es handelt sich bei der Begutachtung einer Person hinsichtlich ihrer Fahreignung also um einen Prozess der Entscheidungsfindung, der seinen Ursprung in der konkreten Fragestellung der Fahreignungsbehörde hat. Der Psychologe muss erkennen / erkunden, in welche der sog. Hypothesen der zu Untersuchende einzuordnen ist, um dann die entsprechenden Beurteilungskriterien aus der Hypothese anzuwenden und auszuwerten. Damit nicht willkürliche Prüfungen durch die Gutachter erfolgen und auch eine MPU nach überprüfbaren und einheitlichen Grundsätzen durchgeführt wird, wurden für die Begutachtung im Rahmen der MPU die verbindlich anzuwendenden Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung und die Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung entwickelt. Aus diesen Vorschriften ergeben sich auch die Voraussetzungen (Kriterien für eine angemessene Problembewältigung), die vorliegen müssen, damit die Begutachtung positiv ausfällt.

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