Die Wahrheit spielt eine sehr wichtige Rolle in der MPU. Allerdings ist die Wahrheitsfindung oft…
Einordnung in die Hypothese D 3 unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Konsum der nachfolgenden Substanzen.
Bei Konsum von Drogen der folgenden Substanzgruppen ist nach Ausschluss der Kriterien für eine Abhängigkeit (Hypothese D 1) oder einer fortgeschrittenen Drogenproblematik (Hypothese D 2) zu prüfen, ob der Klient – gegebenenfalls auch ohne fachliche bzw. suchttherapeutischer Unterstützung – in der Lage war, sein Konsumverhalten angemessen zu verändern:
- Amphetamin
- Cannabis
- Ecstasy (MDMA)