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Einordnung in die Hypothese D 2 bei dem Konsum der nachfolgenden Substanzen

  • Benzodiazepine (bei nicht verschreibungsgemäßem Gebrauch)
  • Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB)
  • Metamphetamin
  • Kokain
  • Opiate
  • Neue psychoaktive Stoffe (NpS)
  • Andere psychoaktive Substanzen, deren Wirkung vom Konsumenten nicht hinreichend eingeschätzt werden

 

Für die Abstinenzzeit bedeutet dieses nach den Beurteilungskriterien entweder 12 oder 15 Monate.

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