Es gibt immer wieder Fälle, in denen wegen eines aktenkundigen Cannabiskonsums eine MPU angeordnet wurde,…
Einordnung in die Hypothese D 2 bei dem Konsum der nachfolgenden Substanzen
- Benzodiazepine (bei nicht verschreibungsgemäßem Gebrauch)
- Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB)
- Metamphetamin
- Kokain
- Opiate
- Neue psychoaktive Stoffe (NpS)
- Andere psychoaktive Substanzen, deren Wirkung vom Konsumenten nicht hinreichend eingeschätzt werden
Für die Abstinenzzeit bedeutet dieses nach den Beurteilungskriterien entweder 12 oder 15 Monate.