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Die MPU wegen “Punkten”

Ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund wiederholter oder erheblicher Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften infrage gestellt oder war die Eignung ausgeschlossen, so kann die Eignung nur dann als gegeben oder als wiederhergestellt betrachtet werden, wenn der Betroffene die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt (im Folgenden werden nun die Voraussetzungen beschrieben, die vorliegen müssen, damit künftig von einer regelkonformen Verkehrsteilnahme des Klienten ausgegangen werden kann):

  • Es besteht Einsicht in die Problematik des Fehlverhaltens bzw. Ihnen die Ungewöhnlichkeit der Häufung, die Ursachen der Verkehrsverstöße werden erkannt, kritisch bewertet und risikoarme Vermeidungsstrategien sind entwickelt.
  • Die wesentlichen Bedingungen, die für das problematische Verhalten maßgeblich waren, werden von dem Betroffenen erkannt.
  • Innere Bedingungen (Antrieb, Affekte, Stimmungsstabilität bzw. -labilität, Motive, persönliche Wertsetzungen, Selbstbeobachtung, Selbstbewertung, Selbstkontrolle) die früher das problematische Verhalten determinierten, haben sich im günstigen Sinne entscheidend verändert. Insbesondere wird kein durchgängiger „Opferstandpunkt“ eingenommen. Die Notwendigkeit zur Veränderung wird nicht nur außerhalb der eigenen Person gesehen.
  • Ungünstige äußere Bedingungen (z.B. berufliche, finanzielle oder soziale Bedingungen), die das frühere Fehlverhalten mitverursachten, haben sich unter den entscheidenden Gesichtspunkten günstig entwickelt oder ihre Bedeutung so weit verloren, dass negative Auswirkungen auf das Verhalten als Kraftfahrer nicht mehr zu erwarten sind.
  • Die Notwendigkeit regelkonformen und partnerschaftlichen Verhaltens im Straßenverkehr wird eingesehen. Eine angemessene Aufarbeitung der inneren Bedingungen, die für das frühere Verhalten im Straßenverkehr verantwortlich waren, kann dargestellt werden.
  • Es bestehen konkrete und als tragfähig einzuschätzende Vorsätze zur Fahrtvorbereitung, zum Fahrtverlauf oder zum Umgang mit kritischen Situationen, so dass für die Zukunft ein situations- und sicherheitsgerechtes Verhalten im Straßenverkehr zu erwarten ist.
  • Die psychische Leistungsfähigkeit ermöglicht eine ausreichend sichere Verkehrsteilnahme aufgrund situationsangemessener Aufmerksamkeitsverteilung, rascher und zuverlässiger visueller Auffassung und Orientierung, aufgrund Belastbarkeit sowie Reaktionsschnelligkeit und  Reaktionssicherheit
  • Ausgeprägte Intelligenzmängel, die eine vorausschauende Fahrweise bei realistischer Gefahrenwahrnehmung und – Gefahreneinschätzung infrage stellen liegen nicht vor.
  • Körperliche und psychische Beeinträchtigungen, die als Ursache für die Verkehrsverstöße infrage kommen, liegen nicht mehr vor bzw. können als kompensiert gelten (die anlässlich der MPU vorgenommene medizinische Untersuchung muss im Sinne der angegebenen Fragestellung den Voraussetzungen entsprechen, die unter verkehrsmedizinischem Aspekt an die Führer von Kraftfahrzeugen zu stellen sind).
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