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MPU wegen Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen

Personen, die durch wiederholte oder erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen sind, stellen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine besondere Gefahrenquelle für den Straßenverkehr dar. Diese Gefährdung lässt sich damit erklären, dass den Verkehrsauffälligkeiten Gewohnheiten, verfestigte Fehleinstellungen oder Leistungsmängel zugrunde liegen. Aufgrund des geringen Entdeckungsrisikos bei Verkehrsverstößen und des damit vordergründig erlebten kurzfristigen „Erfolgs“ von riskanten Verhaltensweisen (z.B. Zeitgewinn bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtmissachtungen) ist in der Regel von einer oft jahrelangen Lerngeschichte im Vorfeld aktenkundig gewordener Verhaltensauffälligkeiten auszugehen. Das gilt es in der Vorbereitung auf die MPU aufzuarbeiten.

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