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Die “Letztentscheidungsbefugnis” der Fahrerlaubnisbehörden

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein bewährtes Instrument, um herauszufinden, ob eine betroffene Person in einem Fahrerlaubnisbelassungs- oder Neuerteilungsverfahren geeignet ist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Die Frage, die sich in der Praxis stellt, ist, in welchem Umfang die Mitarbeiter einer Fahrerlaubnisbehörde ein vorgelegtes medizinisch-psychologisches Gutachten zu prüfen haben bzw. wie weit sie dazu sachkundig sind.

Hier gibt es in der Praxis manchmal Unstimmigkeiten zwischen Mitarbeitern einer Fahrerlaubnisbehörde und einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, die das Gutachten angefertigt hat. In Kürze wird von den Autoren Christian Demuth & Robert Seegers ein Beitrag in der Fachzeitschrift BLUTALKOHOL veröffentlicht.

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