Amtsgericht Hamburg, 13 C 47/23 – Kostenrückzahlungsanspruch für die Erstellung eines fehlerhaften medizinisch-psychologischen Gutachtens
Aus den Urteilsgründen: Beruht ein Fahreignungsgutachten auf einer medizinischen Untersuchung, einer Leistungstestung sowie einer psychologischen Testung und ist es von einer Psychologin sowie einer Ärztin unterzeichnet, ist bereits ein Fehler im medizinischen Bereich hinreichend, um insgesamt von der Fehlerhaftigkeit des…

