Die Wahrheit spielt eine sehr wichtige Rolle in der MPU. Allerdings ist die Wahrheitsfindung oft…
Achtung: Abstinenz bei einer diagnostizierten Alkoholabhängigkeit
Sowohl in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung als auch in Anlage 4 Nr. 8.4 FeV wird gefordert, dass eine dauerhafte Abstinenz besteht, die in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr „nach der Entgiftung und Entwöhnungszeit“ nachgewiesen werden muss. Somit wird eine abgeschlossene erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung vor Beginn des Abstinenz-Belegzeitraums vorausgesetzt.