Wenn eine Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet, sind formelle Anforderungen zu beachten, die sich u.a.…
Achtung: Abstinenz bei einer diagnostizierten Alkoholabhängigkeit
Sowohl in den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung als auch in Anlage 4 Nr. 8.4 FeV wird gefordert, dass eine dauerhafte Abstinenz besteht, die in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr „nach der Entgiftung und Entwöhnungszeit“ nachgewiesen werden muss. Somit wird eine abgeschlossene erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung vor Beginn des Abstinenz-Belegzeitraums vorausgesetzt.