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Neu! Abstinenz von 15 Monaten bei einer Drogen-MPU.

Die im November 2022 erschienenen neuen Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung enthalten wichtige Änderungen auch im Hinblick auf einzuhaltende Abstinenzzeiten. Eine vollständige Umsetzung der Neuregelungen soll bis Ende Juni 2023 erfolgen. So wird spätestens dann in einer MPU bei einer diagnostizierten fortgeschrittenen Drogenproblematik nach Hypothese D 2 auf Grund des Kriteriums für eine angemessene Problembewältigung nach Kriterium D 2.4 N Ziff. 10 bei fehlender therapeutischer Unterstützung ein nachvollziehbar belegter Abstinenzzeitraum von mindestens 15 Monaten gefordert.

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