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Bei Haaranalysen muss nicht zwingend ein Programm abgeschlossen werden!

Dieses ergibt sich aus dem Kriterium CTU 1 Ziff. 4. Dort heißt es:

Sollen einzelne Haaranalysen als Abstinenzbelege für bestimmte Zeiträume vorgenommen werden, sind das Abschließen eines kompletten Programms und das Erstellen eines Abschlussberichtes nicht erforderlich. Wird von einer durchführenden Stelle allerdings ein Programm für eine Reihe von Haaranalysen vereinbart, ist auch hier ein zusammenfassender Abschlussbericht beizubringen.

SBZM

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