Ein Verkehrsverhaltenstherapeut mit Qualifikation als Volljurist führt eine verkehrsbezogene Verhaltens- und Einstellungsberatung mit juristisch-verkehrsrechtlichem Schwerpunkt…
Worauf ist u.a. bei einem Abstinenzkontrollprogramm für Urin zu achten?
Am Beginn des Kontrollzeitraums und vor einer ersten Probennahme wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die folgende Punkte enthält:
Beginn und Dauer des Programms, Anzahl und Umfang der Untersuchungen, Bedingungen für den Abbruch des Programms, Informationen über die Verpflichtung zur Verfügbarkeit, insbesondere zum Vorgehen bei Abwesenheits- und Verhinderungszeiträumen sowie deren zeitliche Beschränkung, Bestätigung der Kenntnis und Einverständnis des Kunden zu den Konditionen (ggf. mit Aushändigung eines Merkblattes), Kontaktdaten, Definition der Erreichbarkeit (z.B. Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) des Klienten und Verpflichtung zur täglichen Kontrolle des Post- / Nachrichteneingangs (Kriterium CTU 1).

