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Worauf ist u.a. bei einem Abstinenzkontrollprogramm für Urin zu achten?

Am Beginn des Kontrollzeitraums und vor einer ersten Probennahme wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die folgende Punkte enthält:

Beginn und Dauer des Programms, Anzahl und Umfang der Untersuchungen, Bedingungen für den Abbruch des Programms, Informationen über die Verpflichtung zur Verfügbarkeit, insbesondere zum Vorgehen bei Abwesenheits- und Verhinderungszeiträumen sowie deren zeitliche Beschränkung, Bestätigung der Kenntnis und Einverständnis des Kunden zu den Konditionen  (ggf. mit Aushändigung eines Merkblattes), Kontaktdaten, Definition der Erreichbarkeit (z.B. Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) des Klienten und Verpflichtung zur täglichen Kontrolle des Post- / Nachrichteneingangs (Kriterium CTU 1).

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