Es gibt immer wieder Fälle, in denen wegen eines aktenkundigen Cannabiskonsums eine MPU angeordnet wurde,…
Worauf ist bei Abstinenznachweisen für die MPU zu achten?
Die Untersuchung findet in einem nach DIN EN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditierten Labor nach den Standards der GTFCh statt. Das beauftragte Labor verfügt über forensisch-toxikologische Erfahrung und wird verantwortlich von einem Arzt oder Naturwissenschaftler geleitet, der eine entsprechende Weiterbildung und kontinuierliche Fortbildung nachweisen kann. Durch eine Anerkennung als „Forensische Toxikologie, GTFCh“ oder ggf. „Forensischer Chemiker GTFCh“ gelten diese Anforderungen als nachgewiesen. Ein entsprechender Fachtitel wird nicht zwingend vorausgesetzt, aber andernfalls ist eine gleichartige Weiter- und Fortbildung in Anlehnung an die Gegenstandskataloge der GTFCh zu belegen. Die Qualifikation der Leitung wird im Rahmen der Akkreditierung überprüft.