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Null Alkohol in der Schwangerschaft!

Die Bundesdrogenbeauftragte und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes über die Folgen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft. Anlässlich des „Tags des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09. September 2020 weisen die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die Gesundheitsrisiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin. Alkohol ist ein Zellgift, das auch in kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen und zu schwerwiegenden Schädigungen beim Kind führen kann – den Fetalen Alkoholspektrumstörungen (FASD) bis hin zur schwersten Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS).

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