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Medikamente müssen gewissenhaft und ordnungsgemäß eingenommen werden

Wird ein Missbrauch von Medikamenten betrieben, darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Wenn eine Auffälligkeit aufgrund einer “Medikamentenproblematik” festgestellt wird und dieses aktenkundig wird, ist mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) durch die Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen.

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