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Fahrradfahren und Führerschein-Konsequenzen in der Probezeit.
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Wie viel Promille darf man beim Fahrradfahren haben in der Probezeit? Für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof schon vor vielen Jahren die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,7 Promille definiert. In der Rechtsprechung gehen Gerichte heute in der Regel von einem Grenzwert von 1,6 Promille aus. Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt wird, kann den PKW-Führerschein verlieren.
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