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Empfehlungen nach § 70 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Werden in bestimmten Hypothesen in der MPU Defizite deutlich, haben die Gutachter die Möglichkeit, die Teilnahme an Spezialkursen zu empfehlen. Dies geschieht in der Regel dann, wenn die Entwicklung und Verarbeitung des Problemverhaltens ein Mindestniveau erreicht hat, sodass erwartet werden kann, dass durch die erfolgreiche Teilnahme an solchen Spezialkursen die Fahreignung wiederhergestellt wird. Die Kurse sollen Defizite, die insbesondere in der Problemaufarbeitung und in der konsequenten Umsetzung der Vermeidungsstrategien liegen, aufarbeiten.

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