Dieses ergibt sich aus dem Kriterium CTU 1 Ziff. 4. Dort heißt es: Sollen einzelne…
Die Fahrerlaubnisbehörde hat die sog. Letztentscheidungsbefugnis!
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein bewährtes Instrument, um herauszufinden, ob eine betroffene Person in einem Fahrerlaubnisbelassungs- oder Neuerteilungsverfahren geeignet ist ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Gutachten ist allerdings nur eine Hilfestellung für die sog. Letztentscheidungsbefugnis der Fahrerlaubnisbehörde. Das bedeutet, dass auch nach Vorlage eines positiven Gutachtens die Fahrerlaubnisbehörde ggfls. noch weitere Prüfungen, z. B. hinsichtlich der Fahrpraxis, durchführen kann.

