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Cannabispatienten und Autofahren. Geht das?

Cannabispatienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Die Patienten müssen in der Lage sein, das Fahrzeug „sicher zu führen“. Patienten drohen keine Sanktion nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnisverordnung, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines cannabishaltigen Medikaments möglich. Die Fahrtüchtigkeit kann auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein. Patienten, die sich anders als Drogenkonsumenten sehr zuverlässig und verantwortlich verhalten, stellen keine Gefahr dar.

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