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“Cannabis-Gesetz” kurz vor Inkrafttreten. Cannabis soll zu medizinischen Zwecken legalisiert werden.

Mit dem “Cannabis-Gesetz” soll Cannabis zu medizinischen Zwecken legalisiert werden. Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zufolge hat der Bundespräsident das Gesetz noch nicht unterschrieben. Da das Gesetz noch nicht veröffentlicht wurde, ist immer noch unklar, wann genau das sogenannte «Cannabisgesetz» rechtswirksam wird. Bereits am 1. März hatten diverse Medien mit der verfrühten Meldung für Verwirrung gesorgt, dass die Neuregelung bereits in Kraft getreten sei. Betäubungsmittelrezepte, auf denen Cannabisblüten oder Cannabisextrakt verordnet wurden, sind also bis dato immer noch ungültig und dürfen nicht eingelöst werden, auch wenn alle formalen Kriterien stimmen. Patienten mit Ausnahmeerlaubnis dürfen wie bislang beliefert werden. Die Ausnahmeerlaubnis wird nach Inkrafttreten noch drei Monate gültig sein. Derzeit verfügen nach Angabe des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) etwas mehr als 1000 Patienten über eine entsprechende Ausnahmeerlaubnis.

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