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Alkoholgrenzwerte im Straßenverkehr Teil 1

Das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist wegen der damit verbundenen Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer sowie zum Schutz bedeutender Sachwerte, die bei Verkehrsunfällen beschädigt oder zerstört werden können, in vielen Ländern gesetzlich verboten. Dabei sind jedoch sowohl die Verbotsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolgen von Verstößen durchaus unterschiedlich geregelt. Die „Null-Promille-Regelung“ ist in einigen (wenigen) Staaten festgelegt. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot für Kraftfahrer („Null-Toleranz-Prinzip“). Das ist unter Verkehrssicherheitsaspekten sicher ein sehr guter Ansatz.

Zudem weiß dort jeder Kraftfahrer, dass ihn bereits ein einziger Schluck Alkohol vor oder während der Fahrt unweigerlich mit dem Gesetz in Konflikt bringt, weswegen er sich problemlos darauf einstellen kann. Eine solche Regelung hat weiterhin den Vorteil, dass sich ein etwaiger Verstoß leicht feststellen lässt, weil bereits der Nachweis einer noch so geringen Alkoholmenge in der Atemluft oder im Blut eines Verdächtigen zu seiner Überführung ausreicht. Aufwendige und kostspielige Untersuchungen zur quantitativen Bestimmung der aufgenommenen Alkoholmenge sind ebenso überflüssig, wie eine komplizierte Beweisaufnahme vor Gericht. In der Bundesrepublik Deutschland ist das anders (siehe Alkoholgrenzwerte im Straßenverkehr Teil 2).

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