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Überlegungen nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad

Obwohl die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ausgeschlossen ist, sind Verteidiger gut beraten, bereits im Ermittlungsverfahren mit dem Mandanten mögliche Konsequenzen auf eine bestehende Fahrerlaubnis zu besprechen. Insbesondere kann durch taktische Steuerung des Strafverfahrens – etwa durch Ablehnung des Strafbefehls und gezielte Verzögerung der Verfahrensbeendigung – wertvolle Zeit für einen Abstinenznachweis und die verkehrspsychologische Vorbereitung gewonnen werden. Über 1,6 Promille kommt irgendwann die Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.

SBZM

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