Eine psychologische / verkehrstherapeutische Maßnahme hat zum Ziel in einem individuellen Zusammenhang die Ursachen für…
Unter welchen Voraussetzungen hat ein Antrag auf Sperrfristverkürzung Aussicht auf Erfolg?
Eine Sperrfristverkürzung kann erfolgen, wenn sich Grund zur Annahme ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, wie dies im Strafbefehl/Urteil festgeschrieben ist. Nach Abschluss einer psychologischen / verkehrstherapeutischen Maßnahme wird aus fachlicher Sicht mit einer stabilen Einstellungs- und Verhaltensänderung des Mandanten in Bezug auf den jeweiligen Vorwurf zu rechnen sein.
Das sind stichhaltige und juristisch fundierte Argumente, die weder ein Richter noch ein Staatsanwalt einfach von der Hand weisen kann. Wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, hat der Nachweis einer bereits begonnenen oder sogar schon abgeschlossen psychologischen / verkehrstherapeutischen Maßnahme ebenfalls in der Regel positive Auswirkungen auf das Strafmaß.
Angenommen, der Täter beginnt sofort nach der Tat mit der psychologischen / verkehrstherapeutischen Aufarbeitung, so kann es durchaus passieren, dass das Gericht in der Hauptverhandlung von einer endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis absieht und der Mandant noch in der Hauptverhandlung den Führerschein wieder ausgehändigt bekommt.
All das ist möglich und wird durch Gerichtsentscheidungen bestätigt. Dafür muss aber etwas getan werden.

