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Alkohol- und Drogenabhängigkeit – Hypothesen A 1 und D 1 in der Fahreignungsbegutachtung

Alkohol- und Drogenabhängigkeit (Hypothesen A 1 und D 1 in der Fahreignungsbegutachtung auf Grund einer medizinisch-psychologischen Untersuchung) sind Krankheiten, die Betroffene auch nach dem Entzug begleiten, die chronisch und nicht heilbar sind.

Schon ein alkoholfreies Bier oder der Anblick eines Joints können in betroffenen Menschen zu einem unstillbaren Verlangen führen, erneut zu konsumieren. Begründet wird dieses mit eben dem Suchtgedächtnis was dafür sorgt, dass das Verlangen nach der suchtauslösenden Substanz auch nach dem Entzug dauerhaft bestehen bleibt. Rückfälle treten dann häufig auf, wenn das Suchtgedächtnis durch bestimmte Auslöser (Trigger) wie Stress, negative Emotionen oder vertraute Umgebungen aktiviert wird. Diese Trigger verstärken das Verlangen nach der Substanz.

SBZM

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