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Anordnung einer MPU auch unter 1 Promille möglich?

Ja. Das ist möglich und auch zulässig. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Fahreignung hat, kann im Einzelfall eine medizinisch-psychologische Untersuchung auch unter 1 Promille angeordnet werden.

Beispiel:

Trunkenheitsfahrt um 13:00 Uhr mit 0,9 Promille.

Entweder hat diese Person in der Nacht davor erheblich “zugeschlagen” und hat noch Restalkohol. Das deutet auf erhebliche Trinkmengen und eine möglicherweise bestehende Alkoholproblematik hin.

Oder diese Person trinkt schon morgens bzw. mittags. Dann bestehen auch Hinweise auf eine Alkoholproblematik.

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