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Wer alkoholisiert Fahrrad fährt riskiert seinen Führerschein!

Wer Alkohol im Blut hat und trotzdem auf das Fahrrad steigt, gefährdet nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern muss auch mit einer Strafe rechnen und unter Umständen sogar seinen Führerschein abgeben. Denn stark alkoholisiert Fahrrad zu fahren, ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, für die es (nur) ein Bußgeld geben kann, sondern eine Straftat. Unter anderem verlängert Alkoholkonsum die Reaktionszeit und der Gleichgewichtssinn wird beeinträchtigt – beides denkbar schlechte Voraussetzungen, um sich auf zwei Rädern sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen. Dabei ist die Promillegrenze für Fahrradfahrer um einiges höher angesetzt, als die für Autofahrer. Der Grund dafür ist vor allem das deutlich geringere Gefährdungspotenzial durch nicht motorisierte Zweiräder bei einem Unfall im Vergleich zu Unfällen mit Kraftfahrzeugen – Fahrräder sind zum einen mit niedrigeren Geschwindigkeiten unterwegs und zudem deutlich leichter als Pkw.

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