Skip to content

Was sind die sog. Hypothesen in der Fahreignungsbegutachtung?

Hypothesen sind Annahmen oder Vermutungen – gewonnen aus Erfahrungssätzen und fachlichen Erkenntnissen – über einen Zusammenhang zwischen verschiedenen Faktoren oder Merkmalen. Sie dienen in der medizinisch-psychologischen Untersuchung als Grundlage, um die Frage nach der Fahreignung zu beantworten, und werden oft in Form von „Wenn-Dann“ oder „Je-Desto-Aussagen“ formuliert.

Für eine „Alkoholfragestellung“ gibt es z. B. die „A-Hypothesen“. Sie dienen dazu, die Schwere des Konsums zu bewerten und darauf basierend Entscheidungen zu treffen, welche Nachweise (z. B. Abstinenznachweise) und Verhaltensänderungen erforderlich sind für ein positives Begutachtungsergebnis. Die Hypothesen sind hierarchisch gegliedert. In der Praxis geht es darum die Hypothesen A 1 bis A 3 zu prüfen. Die schwerwiegendste Problematik ist die Hypothese A 1 „Alkoholabhängigkeit“. Dann kommt die Hypothese A 2 „Fortgeschrittene Alkoholproblematik“ und sodann die Hypothese A 3 „Alkoholgefährdung.

SBZM

An den Anfang scrollen