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Vorschriften für die Fahreignung in der MPU

Die Arbeit des Schulungs- und Beratungszentrums für die MPU und ihr statistisch nachweisbarer Erfolg basiert auf der strengen Anwendung der für die Beurteilung der Fahreignung entwickelten verbindlichen Leitfäden, den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand 31.12.2019) und den Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Kirschbaum Verlag, 3. Auflage, September 2013). Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung wurden unter der Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau – und Stadtentwicklung unter Einbeziehung medizinischer und psychologischer Fachgesellschaften erstellt und über die Länder in Kraft gesetzt. Damit haben diese Begutachtungsleitlinien Verbindlichkeit für die Begutachtung in der Fahreignung. Die Beurteilungskriterien für die Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung wurden von der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP) entwickelt und stellen sicher, dass die fachlichen Begutachtungsgrundlagen für eine Fahreignungsprüfung kontinuierlich weiterentwickelt und somit den neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis angepasst werden. Ferner werden im Rahmen sämtlicher Maßnahmen auch die Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) berücksichtigt.

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